Entlassmanagement

Krankheit bedeutet eine Veränderung der gewohnten Lebenssituation. Oft stellt sich die Frage: „Wie geht es nach der akuten Behandlung im Krankenhaus weiter?“ Hier stehen Ihnen die Mitarbeiter des Case Managements unterstützend zur Seite. Die Aufgabe des Case Managements ist es, mit Patienten und/oder Angehörigen die Möglichkeiten der weiteren Versorgung zu finden und Menschen mit einem besonders hohen Pflege-, Unterstützungs- und Rehabilitationsbedarf bei der Organisation der weiteren Versorgungsschritte behilflich zu sein. Im Case Management arbeiten Pflegeexperten und Sozialarbeiter im Team zusammen, um den komplexen Fragestellungen unserer Patienten gerecht zu werden.

Sprechen Sie uns gerne an!

  • Allgemeine Fragen

    Habe ich einen Anspruch auf ein Entlassmanagement?

    • Jeder Patient erhält ein individuelles Entlassmanagement und bei Bedarf eine gezielte Entlassvorbereitung zur Sicherstellung der kontinuierlichen und bedarfsgerechten poststationären Weiterversorgung.

    Warum muss ich eine Einwilligungserklärung unterschreiben?

    • Das Gesetz schreibt vor, dass für die Durchführung eines Entlassmanagements und die Unterstützung durch die Kranken-/Pflegekasse hierbei die Einwilligung der gesetzlich versicherten Patienten in schriftlicher oder elektronischer Form vorliegen muss. Im Rahmen des Entlassmanagements kann es erforderlich werden, dass das Krankenhaus Kontakt z.B. zu Ärzten, Heilmittelerbringern (z.B. Physiotherapeuten oder Ergotherapeuten) oder Lieferanten von Hilfsmitteln und/oder zu der Kranken- oder Pflegekasse der Patienten aufnehmen muss. Dann kann es notwendig sein, bestimmte Patientendaten zu diesem Zweck an diese Beteiligten zu übermitteln. 
    • Die Einwilligung ist freiwillig. Wenn die Patienten kein Entlassmanagement wünschen und/oder die Kranken-/Pflegekasse dabei nicht unterstützen soll, erteilen sie keine Einwilligung.

    Was geschieht im Rahmen der Entlassvorbereitung?

    Hierbei unterstützt Sie der Ärztliche Dienst, Pflegedienst und das Case Management/ der Sozialdienst:

    • Info Entlassdatum
    • Ist die Weiterversorgung sichergestellt?
    • Frühzeitiges Abholen organisieren
    • Fragen sammeln
    • Entlassgespräch (z.B. im Rahmen der letzten Visite)
    • Finanzielle Abklärung
    • Klärung von Rechtsansprüchen

    Was erhalte ich am Entlasstag?

    Hierbei unterstützt Sie der Ärztliche Dienst und Pflegedienst:

    • Entlassbrief
    • Medikationsplan
    • Ggf. Verordnungen
    • Ggf. Medikamente
    • Ggf. Hilfsmittel
    • Ggf. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
    • Ggf. Transportscheine
    • Ggf. Überleitungsbogen

    Ihre Entlassung bzw. Verlegung nach Hause/ in eine andere Einrichtung erfolgt in der Regel vormittags. Bitte organisieren Sie im Vorfeld ihre Abholung und ggf. private Unterstützung für die ersten Schritte im Alltag.

    Wobei unterstützt Sie das Case Management?

    • Beispielsweise:
    • behilflich bei Anträgen für Rehamaßnahmen 
    • Eingruppierung Pflegestufen
    • Hilfe bei der Suche nach einem Kurzzeitpflegeplatz, Pflegedienste oder Hilfsmittelversorgung

    Bekomme ich über das Krankenhaus Verordnungen ausgestellt?

    • Verordnungen durch das Krankenhaus dienen lediglich zur Überbrückung der Übergangsphase von der stationären zur ambulanten Versorgung, wenn keine Versorgungsalternativen zum Zeitpunkt der Entlassung zur Verfügung stehen.
    • Die Erforderlichkeit wird von dem verantwortlichen Arzt im Einzelfall geprüft.

    Welche Leistungen können im Rahmen des Entlassmanagements verordnet werden?

    Diese Leistungen können bei Erforderlichkeit vom Ärztlichen Dienst oder dem Case Management (im Einzelfall) verordnet werden:

    • Arzneimittel
    • Heilmittel
    • Hilfsmittel
    • Häusliche Krankenpflege/ Außerklinische Intensivpflege 
    • Verordnungen von Krankentransporten
    • Verordnungen der speziellen ambulante Palliativversorgung
    • Verordnungen von Krankenhausbehandlung zur Beatmungsentwöhnung
    • Feststellung und Bescheinigungen der Arbeitsunfähigkeit

    Wie erfolgt die Weiterversorgung?

    • Über den Sozialdienst/Casemanagement wird Ihre ggf. notwendige Weiterversorgung unterstützt. Alles weitere wird vor Ort individuell mit dem Sozialdienst abgestimmt.
  • Leistungsspektrum

    Das Casemanagement berät und unterstützt Sie rund um die Themen:

    • Ambulante oder stationäre Anschlussrehabilitation
    • Ambulante häusliche Pflege
    • Ergänzende Dienste: Hausnotruf, „Essen auf Rädern“
    • Antrag zur Pflegeversicherung
    • Hospizverein und ambulante Palliativpflege
    • Stationäre Hospizversorgung
    • Kurzzeitpflege / Verhinderungspflege / Tagespflege
    • Versorgung mit Hilfs- und Pflegemitteln
    • Vollstationäre Pflege- / Seniorenheime
    • Wundversorgung
    • Gesetzliche Betreuung
    • Vorsorgevollmacht
    • Schwerbehindertenrecht
    • Sozialrechtliche Beratung
    • Erstberatung bei Suchtkranken
  • Spezielle Leistungen am Standort

    • Schwerpunktberatung bei onkologischen Erkrankungen
  • Flyer „Entlassmanagement“

Kontakt

Entlassmanagement

Koblenzerstr. 115-155
56073 Koblenz

Google Maps Route

Ansprechpartner Case Management

Case Management
Telefon: 0261 499-2008

Sozialdienst
Telefon: 0261 499-2080/-2083

Im Notfall

Notruf (Rettungsdienst / Feuerwehr)

112

Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst

Kinder- und Jugendärztlichen Notdienst Koblenz

Notaufnahmen GK-Mittelrhein:

Notfall ABC