Entlassmanagement (Case Management)

Krankheit bedeutet eine Veränderung der gewohnten Lebenssituation. Wie soll es nach dem Krankenhaus weitergehen? Für diese und weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Case Managements (Unterstützungs- und Entlassmanagement) zur Seite. Sie erhalten ein individuelles Entlassmanagement und bei Bedarf eine gezielte Entlassvorbereitung zur Sicherstellung der kontinuierlichen und bedarfsgerechten poststationären Weiterversorgung. Solch eine Weiterversorgung kann beispielsweise eine medizinische oder pflegerische Versorgung sein, die ambulant oder in stationären Einrichtungen der Rehabilitation oder Pflege erfolgt. Aber auch Terminvereinbarungen mit Ärzten, Physiotherapeuten, Pflegediensten oder Selbsthilfegruppen sowie die Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen bei der Kranken- oder Pflegekasse kann diese Anschlussversorgung umfassen.

Das Krankenhaus ist gesetzlich dazu verpflichtet, Ihre Entlassung aus dem Krankenhaus vorzubereiten. Das Ziel des Entlassmanagements ist es, eine lückenlose Anschlussversorgung für Sie zu organisieren. Dazu stellt das Krankenhaus fest, ob und welche medizinischen oder pflegerischen Maßnahmen im Anschluss an die Krankenhausbehandlung erforderlich sind und leitet diese Maßnahmen bereits während Ihres stationären Aufenthaltes ein. Ist es für die unmittelbare Anschlussversorgung nach Ihrem Krankenhausaufenthalt erforderlich, können auch Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, Soziotherapie sowie Häusliche Krankenpflege in begrenztem Umfang verordnet oder die Arbeitsunfähigkeit festgestellt werden. Bei Bedarf wird das Entlassmanagement auch durch die Kranken- oder Pflegekasse unterstützt.

Sie werden über alle Maßnahmen des Entlassmanagements durch das Krankenhaus informiert und beraten. Alle geplanten Maßnahmen werden mit Ihnen abgestimmt. Wenn Sie es wünschen, werden Ihre Angehörigen oder Bezugspersonen zu den Informationen und Beratungen hinzugezogen.

Die Einwilligung ist freiwillig. Wenn Sie kein Entlassmanagement wünschen und/oder die Kranken- oder Pflegekasse dabei nicht unterstützen soll, erteilen Sie keine Einwilligung bei Ihrem Aufnahmegespräch. Wird trotz bestehenden Bedarfs kein Entlassmanagement durchgeführt, kann dies dazu führen, dass Anschlussmaßnahmen möglicherweise nicht rechtzeitig eingeleitet werden oder beginnen. Bei Anträgen auf Leistungen der Kranken- oder Pflegekassen kann eine spätere Antragstellung zur Folge haben, dass der Leistungsanspruch erst zu einem späteren Zeitpunkt entsteht.

Warum bedarf es einer Einwilligungserklärung? Das Gesetz schreibt vor, dass für die Durchführung eines Entlassmanagements und die Unterstützung durch die Kranken- oder Pflegekasse die Einwilligung der Patienten in schriftlicher Form vorliegen muss. Im Rahmen des Entlassmanagements kann es erforderlich werden, dass das Krankenhaus Kontakt z.B. zu Ärzten, Heilmittelerbringern (z.B. Physio- oder Ergotherapeuten) oder Lieferanten von Hilfsmitteln und/oder zur Kranken- oder Pflegekasse der Patienten aufnehmen muss. Dabei kann es notwendig sein, die Patientendaten zu diesem Zweck an diese Beteiligten zu übermitteln. Dies setzt jedoch die schriftliche Einwilligung der Patienten voraus, z.B. mittels der beigefügten Einwilligungserklärung. Mit ihr erklären die Patienten ihre Zustimmung sowohl zum Entlassmanagement und die damit verbundene Datenübermittlung als auch zur Unterstützung des Entlassmanagements durch die Kranken- oder Pflegekasse und die damit verbundene Datenübermittlung.

Wir beraten und unterstützen Sie rund um die Themen:

  • Ambulante oder stationäre Anschlussrehabilitation
  • Ambulante häusliche Pflege, Pflegestützpunkte
  • Ergänzende Dienste: Hausnotruf, „Essen auf Rädern“
  • Antrag zur Pflegeversicherung
  • Hospizverein und ambulante Palliativpflege
  • Stationäre Hospizversorgung
  • Kurzzeitpflege / Verhinderungspflege / Tagespflege
  • Versorgung mit Hilfs- und Pflegemitteln
  • Vollstationäre Pflege- / Seniorenheime
  • Wundversorgung
  • Gesetzliche Betreuung
  • Vorsorgevollmacht
  • Schwerbehindertenrecht
  • Sozialrechtliche Beratung

Spezielle Leistungen am Standort

  • Schwerpunktberatung bei onkologischen Erkrankungen
  • Erstberatung von Suchtkranken

Kontakt

Entlassmanagement

Koblenzerstr. 115-155
56073 Koblenz

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Case Management
Telefon: 0261 499-2008

Sozialdienst
Telefon: 0261 499-2080/-2083

Im Notfall

Notruf (Rettungsdienst / Feuerwehr)

112

Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst

Kinder- und Jugendärztlichen Notdienst Koblenz

Notaufnahmen GK-Mittelrhein:

Notfall ABC