Habe ich einen Anspruch auf ein Entlassmanagement?
- Jeder Patient erhält ein individuelles Entlassmanagement und bei Bedarf eine gezielte Entlassvorbereitung zur Sicherstellung der kontinuierlichen und bedarfsgerechten poststationären Weiterversorgung.
Warum muss ich eine Einwilligungserklärung unterschreiben?
- Das Gesetz schreibt vor, dass für die Durchführung eines Entlassmanagements und die Unterstützung durch die Kranken-/Pflegekasse hierbei die Einwilligung der gesetzlich versicherten Patienten in schriftlicher oder elektronischer Form vorliegen muss. Im Rahmen des Entlassmanagements kann es erforderlich werden, dass das Krankenhaus Kontakt z.B. zu Ärzten, Heilmittelerbringern (z.B. Physiotherapeuten oder Ergotherapeuten) oder Lieferanten von Hilfsmitteln und/oder zu der Kranken- oder Pflegekasse der Patienten aufnehmen muss. Dann kann es notwendig sein, bestimmte Patientendaten zu diesem Zweck an diese Beteiligten zu übermitteln.
- Die Einwilligung ist freiwillig. Wenn die Patienten kein Entlassmanagement wünschen und/oder die Kranken-/Pflegekasse dabei nicht unterstützen soll, erteilen sie keine Einwilligung.
Was geschieht im Rahmen der Entlassvorbereitung?
Hierbei unterstützt Sie der Ärztliche Dienst, Pflegedienst und das Case Management:
- Info Entlassdatum
- Sicherstellung der Weiterversorgung
- Organisation bei frühzeitiger Abholung
- Sammeln von Fragen
- Entlassgespräch (z.B. im Rahmen der letzten Visite)
- Finanzielle Abklärung
- Klärung von Rechtsansprüchen
Was erhalte ich am Entlasstag?
Hierbei unterstützt Sie der Ärztliche Dienst und Pflegedienst:
- Entlassbrief
- Medikationsplan
- Ggf. Verordnungen
- Ggf. Medikamente
- Ggf. Hilfsmittel
- Ggf. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
- Ggf. Transportscheine
- Ggf. Überleitungsbogen
Ihre Entlassung bzw. Verlegung nach Hause/ in eine andere Einrichtung erfolgt in der Regel vormittags. Bitte organisieren Sie im Vorfeld Ihre Abholung und ggf. private Unterstützung für die ersten Schritte im Alltag.
Wobei unterstützt Sie das Case Management?
- Behilflich bei Anträgen für Rehamaßnahmen
- Unterstützung bei der Eingruppierung von Pflegestufen
- Hilfe bei der Suche nach einem Kurzzeitpflegeplatz, einem Pflegedienst oder einer Hilfsmittelversorgung
Bekomme ich über das Krankenhaus Verordnungen ausgestellt?
- Verordnungen durch das Krankenhaus dienen lediglich zur Überbrückung der Übergangsphase von der stationären zur ambulanten Versorgung, wenn keine Versorgungsalternativen zum Zeitpunkt der Entlassung zur Verfügung stehen.
- Die Erforderlichkeit wird von dem verantwortlichen Arzt im Einzelfall geprüft.
Welche Leistungen können im Rahmen des Entlassmanagements verordnet werden?
Diese Leistungen können bei Erforderlichkeit vom Ärztlichen Dienst oder dem Case Management (im Einzelfall) verordnet werden:
- Arzneimittel
- Heilmittel
- Hilfsmittel
- Häusliche Krankenpflege/ Außerklinische Intensivpflege
- Verordnungen von Krankentransporten
- Verordnungen der speziellen ambulante Palliativversorgung
- Verordnungen von Krankenhausbehandlung zur Beatmungsentwöhnung
- Feststellung und Bescheinigungen der Arbeitsunfähigkeit
Wie erfolgt die Weiterversorgung?
- Über das Case Management wird Ihre ggf. notwendige Weiterversorgung unterstützt. Alles weitere wird vor Ort individuell abgestimmt.