Sie möchten eine ambulante orthopädische Rehabilitation bei uns durchführen?
Ziel hierbei ist die Sicherung der Teilhabe am Arbeitsleben und/oder die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben einschl. Vermeidung von Pflegebedürftigkeit.
Der behandelnde Arzt muss sich von der Indikation zur Reha überzeugen und feststellen, dass Sie hierfür geeignet sind.
Sie stellen den Antrag beim zuständigen Leistungsträger - Informationen erhalten Sie beim Sozialdienst des Krankenhauses oder bei Ihrer Krankenkasse oder der Rentenversicherung.
Eine Anschluss-Heil-Behandlung (AHB) bzw. Anschlussrehabilitation (AR) findet direkt im Anschluss an ihren Krankenhausaufenthalt statt und wird auch vom Krankenhaus in die Wege geleitet.
Klärung der Kostenträgerfrage (im Allgemeinen)
Rentenversicherer: Patient hat unmittelbar zwei Jahre zuvor in die Rentenversicherung eingezahlt oder insgesamt 60 Kalendermonate (fünf Jahre). Im Allgemeinen handelt es sich hierbei um Patienten, die noch im Berufsleben stehen (könnten).
Krankenkasse: Patient bezieht eine Rente wegen Alters von mindestens zwei Drittel der Vollrente bzw. hat eine solche Rente beantragt oder Patient bezieht eine Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Dauer oder Patient ist Schüler, Student,...
Mit folgenden Kostenträgern sind Verträge abgeschlossen:
- Deutsche Rentenversicherung (alle Träger)
- Alle gesetzliche Krankenkassen / Ersatzkassen (wie AOK, Barmer, DAK, IKK usw...)
Darüber hinaus bieten wir auch für alle Privatversicherten eine ambulante Rehamaßnahme an.
Bei einer Anschluss-Heil-Behandlung (AHB) bzw. Anschlussrehabilitation (AR) im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt kümmert sich der Sozialdienst des Krankenhauses um die Antragstellung und den Rehaplatz.
Bei sonstigen Rehabilitationen unterscheidet sich das Vorgehen je nach Kostenträger.
Was müssen Sie tun...
...wenn die Deutsche Rentenversicherung (DRV) der Kostenträger ist:
Können Sie in Absprache mit Ihrem Arzt als Versicherter einen Antrag auf medizinische Rehabilitation stellen. Ziel hierbei ist das Abwenden einer Erwerbsminderungsgefahr.
...wenn eine gesetzliche Krankenkasse / Ersatzkasse (AOK, Barmer, DAK, BKK, IKK etc.) Kostenträger ist:
Können Sie als Versicherter in Absprache mit Ihrem Haus- oder Facharzt einen Antrag auf medizinische Rehabilitation stellen. Ziel hierbei ist eine Sicherung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben bzw. eine Vermeidung von Pflegebedürftigkeit. Nach Kostenzusage durch die Krankenkasse melden Sie sich gerne telefonisch zur Abstimmung Ihres Aufnahmetermins an unserer Anmeldung.
...wenn die private Krankenversicherung der Kostenträger ist:
Möchten Sie als Privatpatient oder Beihilfeversicherter eine ambulante Rehamaßnahme in Anspruch nehmen, kann Ihnen Ihr Arzt diese verordnen, wenn er dies in Ihrem Fall für notwendig hält.
Wir schließen dann mit Ihnen einen privaten Behandlungsvertrag. Sie klären mit Ihrer Versicherung die Höhe der Kostenübernahme. In der Regel werden unsere Behandlungssätze von den Privatkassen übernommen.
Als kompakte Therapiemaßnahmen bieten wir privat versicherten Patienten an unseren Standorten Ev. Stift in Koblenz und St. Elisabeth Mayen eine Erweiterte Ambulante Physiotherapie (EAP) an. Unsere Kolleginnen an der Anmeldung helfen Ihnen gerne weiter.