Datenschutz

Je nach Betrachtungsweise versteht man unter dem Begriff Datenschutz das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, den Schutz vor missbräuchlicher Verarbeitung personenbezogener Daten sowie den Schutz der Persönlichkeitsrechte / Privatsphäre einer natürlichen Person. Durch die zunehmende Digitalisierung unserer Gesellschaft, einhergehend mit der medialen Berichterstattung und der politischen Diskussion hierüber, entwickelt die Bevölkerung (und somit auch Patienten) eine zunehmende Sensibilität zur Hinterfragung ihrer hinterlegten Daten und der sich hieraus ergebenden Rechte.

In Abhängigkeit hiervon ergeben sich eine Vielzahl von bestehenden und kommenden Gesetzesnormen, welche es in diesem Bereich zu beachten gilt – die Konzerndatenschutzbeauftragte wird hier beratend tätig und wirkt auf die Einhaltung der Regelkonformität (Compliance) hin.

Zu den wesentlichen Aufgabenbereichen der Konzerndatenschutzbeauftragten gehören nach der / dem Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU DS-GVO) / Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) folgende Aufgaben:

  • Sensibilisierung der Mitarbeiter hinsichtlich Datenschutz/Datensicherheit (Schulungen)
  • Durchführen der Datenschutz-Folgenabschätzung bei geplanten Datenverarbeitungsprozessen von personenbezogenen Daten
  • Dokumentation und Kontrolle von bestehenden Datenverarbeitungsprozessen – Führen eines sogenannten „Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten“
  • Ansprechpartner zu Fragen des Datenschutzes für die Patienten wie auch der Arbeitnehmer des Gemeinschaftsklinikums Mittelrhein gGmbH und seinen Tochtergesellschaften
  • Zusammenarbeit bei datenschutzrechtlichen Fragestellungen mit der für das Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein gGmbH zuständigen Aufsichtsbehörde in Form des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI RLP) mit Sitz in Mainz.

Als Stabsstelle berichtet die Konzerndatenschutzbeauftragte unmittelbar der Geschäftsführung in allen Belangen des Datenschutzes / der Datensicherheit – sie ist in Ausübung ihrer Fachkunde auf dem Gebiet des Datenschutzes weisungsfrei und unterliegt bei Daten, welche die ärztliche Schweigepflicht betreffen, ebenfalls dem Berufsgeheimnis nach § 203 StGB.

Kontakt

Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein

Koblenzer Straße 115-155
56073 Koblenz

Google Maps Route

Gabriele Schwarz

Konzerndatenschutzbeauftragte

Telefon: 0261 499-1043
E-Mail: datenschutzbeauftragter@gk.de

Im Notfall

Notruf (Rettungsdienst / Feuerwehr)

112

Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst

Kinder- und Jugendärztlichen Notdienst Koblenz

Notaufnahmen GK-Mittelrhein:

Notfall ABC